Informationen und Angebot:
Die Jagdgenossenschaft Hammenstedt wurde 1956 gegründet. Sie ist kein Verein im herkömmlichen Sinne, sondern eine „Körperschaft öffentlichen Rechts“. Jeder Grundeigentümer in der Gemarkung Hammenstedt ist automatisch Mitglied. Das Jagdrecht ist Bestandteil des Grundeigentums. Das heißt, jeder Grundeigentümer hat grundsätzlich auf seinen Flächen das Jagdrecht. Das Jagdausübungsrecht hat er aber nur, wenn er eine ausreichend große zusammenhängende Fläche besitzt, die eine Mindestgröße von 75 ha umfassen muss und damit einen Eigenjagdbezirk bildet.
Alle Grundstücke einer abgeschlossenen Gemarkung, die nicht ausreichend groß sind, bilden, wie bei uns in Hammenstedt, den gemeinschaftlichen Jagdbezirk einer Jagdgenossenschaft. Die Größe unseres Jagdbezirks umfasst 675 ha. Unsere Jagdgenossenschaft hat 95 natürliche Personen und 22 Verbände und Körperschaften als Mitglieder. Das Jagdausübungsrecht wird an Jäger verpachtet. Im Jagdpachtvertrag ist die Haftung der Jagdgenossenschaft für Wildschäden zum Großteil auf die Pächter übertragen worden. Der Jagderlös findet als Teil der Feldmarksumlage Verwendung.
Zeiten
1. Vorsitzender / Ansprechpartner
Karl Köchermann