Informationen und Angebot:
Die Entstehung der heutigen Realgemeinde Hammenstedt wurde um 1860 eingeleitet. Es fand eine Zweiteilung statt, deren gesetzliche Grundlagen in der Landesverfassung und durch den Erlass der Hannoverschen Landgemeindeordnung von 1859 geregelt wurden. Im Laufe der nächsten Jahrzehnte wurde die rechtliche Verselbstständigung in Hammenstedt vorangetrieben und fundamentierte sich mit der Schaffung eines Statutes, das am 26.10.1911 genehmigt wurde und den rechtlichen Fortbestand der Realgemeinde Hammenstedt bis heute sichert. Aus dem Namen „Realgemeinde der siebenzig Reihe-Stellen“ geht hervor, dass die Gemeinde aus ursprünglich 70 Anteilseignern bestand.
Seit 1971 ist die Realgemeinde Hammenstedt ein Realverband im Sinne des Gesetzes und damit eine Körperschaft öffentlichen Rechts zur Verwaltung gemeinschaftlichen Vermögens. Die Bewirtschaftung und Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums erfolgt intern nach einer Satzung und wird von einem frei gewählten Vorstand ausgeübt, der auch die Beteiligten nach außen hin vertritt.
Bedingt durch Veräußerungen untereinander bzw. Rückkauf durch die Realgemeinde, verteilt sich der Grundbesitz heute auf 45 Mitglieder mit insgesamt 50 Anteilen.