Erste urkundliche Erwähnung

Das genaue Gründungsdatum unserer Ortschaft Hammenstedt ist unbekannt. Erste Erwähnungen erfolgten bereits um 840/850. Das älteste noch vorhandene Dokument stammt aus dem Jahr 1020. Hier findet man Folgendes:

„Einen uns gehörigen Hof mit Namen Hammenstedt, der im Rittegau und in der Grafschaft Udos liegt, mit allen seinen Zubehörungen, einerlei in welchem Gaue oder in welcher Grafschaft, d.h. mit allen Höfen, Kirchen, Knechten und Mägden, Hofstellen, Gebäuden, arthaften und unbebautem Lande, Wegen, Wäldern, Forstärtern, Jagden, Gewässern, Fischereien und Mühlen, ferner mit allen beweglichen und unbeweglichen Dingen vergeben wir durch diesen Brief kraft unseres kaiserlichen Amtes unter Ausschluss jeglichen Widerspruchs. Wir wünschen, dass Bischof Meinwerk und seine Nachfolger die freie Verfügung darüber erhalten, das Gut Hammenstedt mit allen Zubehörungen zu besitzen oder zum Nutzen des Bistums zu verwenden.“
(aus Karl Nolte, „Ein Dorf im Wandel“)

Mit dieser Urkunde übertrug Heinrich II. am 23. April 1020 Hammenstedt an Bischof Meinwerk von Paderborn als Lehen.

Auch wenn in Hammenstedt viele Jahre davon ausgegangen wurde, dass die Urkunde bereits 1019 erstellt wurde, haben jüngste Nachforschungen das Jahr 1020 als älteste nachweisliche Erwähnung unserer Ortschaft ergeben.

Die Bürger von Hammenstedt haben beschlossen, dieses Ereignis in 2020 gemeinsam mit allen Freunden aus den umliegenden und fernen Dörfern und Städten zu feiern.

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